Förderrichtlinie

Leitfaden für Anträge an den Förderverein Bürgerstiftung Blumenthal

Bitte lassen Sie sich beim Erstellen des Antrags an den Förderverein Bürgerstiftung Blumenthal vom „Geist“ des Leitfadens lenken. Dieser thematisiert zwar nicht alle denkbaren Umstände, Antragsteller, Förderzwecke etc., dient aber als Hilfestellung.

Förderzweck

Der Förderverein Bürgerstiftung Blumenthal fördert gern, allerdings nicht alles. Das Ziel des Antrags muss immer eine Verbesserung der Umstände im Stadtteil Blumenthal im Blick haben. Der Förderverein möchte deshalb gern erkennen können, was konkret im Quartier erreicht werden soll und wie viele Menschen welcher Personengruppen mit dem geplanten Projekt bedacht werden. Eine Beschreibung, die dies möglichst genau darstellt, ist dazu hilfreich.

Förderungsfähige Vorhaben

Der Förderverein fördert Einrichtungen und einzelne zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben und Anschaffungen (sog. Projektförderung).

Gefördert werden insbesondere Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen, die dem Satzungsinhalt des Fördervereins Bürgerstiftung Blumenthal entsprechen und

  1. Modell- oder Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und zukunftsweisend sind,
  2. einen hohen Anteil an ehrenamtlichem Einsatz bei der Realisierung aufweisen,
  3. ein hohes Maß an bürgerschaftlicher Eigeninitiative und Selbstverantwortung erkennen lassen,
  4. Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben,
  5. als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sind.

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen. Die Zuwendung wird in der Regel als Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, und zwar nach einem bestimmten Prozentsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung), zur Deckung des Fehlbedarfs, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag (Fehlbedarfsfinanzierung), oder seltener mit einem festen Betrag der Gesamtausgaben (Festbetragsfinanzierung).

Angaben zum Projekt

Nennen Sie im Antrag bitte den Titel des Projektes und fassen Sie in ein bis zwei Sätzen zusammen, was Ihnen zu diesem Vorhaben wichtig erscheint.

Die Zielsetzung und -gruppe beschreiben Sie bitte so genau wie möglich, damit deutlich wird, was Sie erreichen wollen. Ein Durchführungsplan lässt Rückschlüsse auf notwendige Schritte und Maßnahmen, die Umsetzung betreffend, zu.
Bei der ausführlichen Beschreibung des Projektes werden Informationen über den Hintergrund und die Begründung der zu fördernden Maßnahme benötigt.

Also:

  1. Gehört das Vorhaben zu Ihren üblichen Aufgaben, lässt es sich von Ihren bisherigen Tätigkeiten abgrenzen oder ist es ein ganz neuer Ansatz?
  2. Wer arbeitet an dem Vorhaben mit (hauptamtlich, auf Honorarbasis oder freiwillig/ehrenamtlich)?
  3. Wie gestalten sich die einzelnen Schritte und Abläufe?
  4. Haben Sie schon mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen oder gibt es dieses Vorhaben schon und soll es in modifizierter Form fortgeführt werden?
  5. Gibt es Erfolgs- oder Qualitätskriterien?
  6. Wird die Öffentlichkeit informiert und/oder einbezogen?
  7. Haben Sie bereits an die nachhaltige Wirkung Ihres Projektes gedacht und wie kann eine eventuell notwendige Folgefinanzierung aussehen?

Kosten

Bei Antragstellung ist eine Kostenaufstellung einzureichen, aus der schon zu diesem Zeitpunkt möglichst alle planmäßig anfallenden Kosten der Maßnahme oder Anschaffungen erkennbar sind. Der Förderverein versteht sich immer als „ergänzender Finanzierer“. Er tritt für den Finanzierungsanteil ein, der vom Antragsteller nicht mit eigenen Mitteln aufgebracht werden kann, aber für die Erreichung des Förderzwecks erforderlich ist. 100-%-Zuschüsse des Fördervereins sind die Ausnahme.

Einnahmen

Nicht selten werden durch geplante Vorhaben auch Einnahmen erzielt. Dazu gehören auch Spenden und Zuwendungen von Dritten. Eine Schätzung dieser Einnahmen ist sinnvoll und daher einzubeziehen.

Zum Schluss die Checkliste

  • Vollständiger formloser und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Benennung des vom Förderverein erbetenen Betrags klar und deutlich
  • Gegebenenfalls Kooperationsvereinbarung(en) mit anderen am Vorhaben beteiligten Organisationen/Institutionen
  • Wünschenswert für die Förderung ist die Ausstellung einer steuerlich anerkannten Spendenquittung

Nach Durchführung der Veranstaltung, des Projektes oder nach Erwerb einer Anschaffung muss dem Förderverein ein endgültiger und vom Vertretungsberechtigten des Antragstellers unterschriebener Nachweis eingereicht werden.